Letztes Update: 21.11.2022

Rechtsanwälte haben ein neues Geschäftsmodell für erschlossen und mahnen im Auftrag ihrer Mandanten wegen fehlerhafter Google-Fonts-Einbindung ab.

Aufgrund eines Urteils vom Februar 2022 kommt es zu Abmahnungen wegen fehlerhafter Google-Fonts-Einbindung, weil sich angebliche Mandant*innen im Datenschutz verletzt fühlen. Deren Anwälte fordern Gebühren in Höhe von mehreren hundert Euro von den betroffenen Webseitenbetreiber/innen.

Kurz gesagt: Wenn Google Fonts auf der Website nicht DSGVO-konform eingebunden sind, ist der/die Webseitenbetreiber/in grundsätzlich erstmal abmahngefährdet.
Grundsätzlich: Ich bin kein Rechstanwalt und versuche, mit bestem Wissen und Gewissen zu unterstützen.

 

Ich habe ein Abmahnschreiben erhalten, und jetzt?

Mein Rat: Keine Panik. Ich habe alle von mir betreuten Seiten überprüft und sichergestellt, daß Google-Fonts lokal eingebunden bzw. ausgetauscht wurden und damit DSGVO-konform eingebunden sind.

Ob man diese (meist Massen-/Sammel-Abmahnungen) ernst nehmen muss, wird unterschiedlich bewertet und muss jeder für sich entscheiden.

 

Was raten Rechtsexperten?

„Weil es sich bei den derzeit kursierenden Schreiben um ein Massenphänomen handelt, ist davon auszugehen, dass RA Lenard bei Gegenwehr die Sache im Konkreten wegen naheliegender Aussichtslosigkeit nicht weiterverfolgen wird. Vielmehr soll bereits das erste Forderungsschreiben als Drohgebärde zur nicht hinterfragten Zahlung führen.

Quelle: https://www.it-recht-kanzlei.de/google-fonts-abmahnung-kilian-lenard-berlin.html

Google Fonts Abmahnungen haben ein Ziel: Schnell viel Geld verdienen.

Deswegen macht sich der Abmahnende nicht die Mühe, einen Beweis (Keine Beweise: Screenshots, Nennung eines Aufrufzeitpunkts und einer IP-Adresse) festzuhalten, wenn die Abmahnung erstellt wird. Ohne Beweis ist eine Abmahnung aber gegenstandslos und kann sogar rechtsmissbräuchlich sein.

Zahlen Sie also nicht.
Quelle: https://dr-dsgvo.de/google-fonts-abmahnung-gefordertes-geld-zahlen-ist-nicht-die-beste-idee/

 

Weiterführende Links:

https://datenschutz-generator.de/abmahnungen-google-fonts/#Sind_Bussgelder_seitens_der_Aufsichtsbehoerden_zu_befuerchten

https://www.e-recht24.de/google-fonts-scanner